Krank & wieder gesund!

Auch wenn Ihr Kind sich wieder besser fühlt, ist es oft schwierig zu entscheiden, ob und wann ein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Kita oder Schule darf.

Hierzu gibt es jedoch Richtlinien, über die Broschüren und Informationen, welche die Städteregion Aachen herausgegeben hat, Auskunft geben. Generell dürfen Kinder nicht die Schule besuchen, wenn sie eine ansteckende Krankheit haben. Darüber hinaus müssen die Erziehungsberechtigten die Schule informieren um welche Erkrankung es sich handelt.

Als Download finden Sie einige Informationsbroschüren.

Der Wiederzulassungstabelle können Sie entnehmen, wann Ihr Kind nach einer Erkrankung die Schule wieder besuchen darf.

Zusätzlich finden Sie noch Informationen zum Umgang mit Kopflaus- und Krätzmilbenbefall, Informationen zum Masernschutzgesetz sowie den Brief der Ministerin zur Aufhebung der Coronaschutzverordnungen zum 1.2.2023 und entsprechenden Handlungsempfehlungen.

Wiederzulassungstabelle der Städteregion Aachen

Kopfläuse: Broschüre der Städteregion Aachen

Masernschutzgesetz: Information der Städteregion Aachen

Microsoft Word – A53.2_2022_Vorlage_Schule_Elterninformation_Masernschutzgesetz (staedteregion-aachen.de)

Krätze (Skabies): Information der Städteregion Aachen

Brief der Ministerin zum Auslaufen der Coronaschutzverordnungen zum 1.2.2023

Informationen zur Vermeidung von und Hilfeleistungen bei Brandverletzungen